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© Andrey_Popov / Shutterstock.com

Übernahme der Gebärdensprachdolmetschenden-Kosten bei Gottesdiensten

Die Erstkommunionfeier der Tochter oder des Enkels. Die Beerdigung der Mutter. Die Hochzeit des Bruders. Alle das sind wichtige Ereignisse, zu denen auch ein Gottesdienst gehört.

Teilhabe an der Liturgie

Für Gehörlose oder hochgradig Schwerhörige sind diese Gottesdienste oft schwierig:
Sie wollen diesen Gottesdienst mitfeiern.
Aber häufig genug sitzen sie nur dabei.
Die Kommunikationsschwierigkeiten sind zu groß.

Gebärdensprachdolmetschende sind teuer und sprengen das Budget der Familie.

Kaum ein Priester im Erzbistum kann die Gebärdensprache.
Auch Gemeindereferentinnen und -referenten bemühen sich. Aber eine neue Sprache ist nicht in wenigen Stunden zu lernen.

Das Erzbistum Paderborn will hier die Teilhabe ermöglichen.

Für Hochzeiten, Beerdigungen, Taufen, Erstkommunion- und Firmfeiern kann ein formloser Antrag an die Diözesanbeauftragte Seelsorge für und mit Menschen mit Behinderungen, Frau Anja Fecke gestellt werden.

Gemeinden, Verbände und Einrichtungen können bei Großveranstaltungen ebenfalls einen Antrag auf Übernahme der Kosten für Gebärdensprachdolmetschende beantragen.

Wichtig ist, den Anlass und das Datum zu nennen. Das Erzbistum übernimmt zur Zeit die Kosten der Gebärdensprachdolmetschenden für die Zeit des Gottesdienstes.

Bei der Vorbereitung auf Taufe, Erstkommunion und Firmung werden häufig Elternabende angeboten. Gehörlose Eltern können 1x einen Elternabend beantragen.

Wir wollen, dass der Antrag schnell und unkompliziert gestellt werden kann.
Darum reicht eine Mail mit den Informationen.
Sie bekommen dann eine Rückmeldung, dass der Antrag genehmigt ist.
Nach dem Gottesdienst bzw. Elternabend wird die Rechnung als Email direkt an Anja Fecke geschickt.
Das Erzbistum überweist direkt die Honorare der Dolmetschenden.

Anträge an:

© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Anja Fecke

Diözesanbeauftragte Seelsorge für und mit Menschen mit Behinderung
Telefon: 05251 125-1935